Paralegal
Paralegal mit eidgenössischem Fachausweis
Willkommen bei der Trägerorganisation für die Berufsprüfung für PARALEGAL.
Der Schweizerische Anwaltsverband SAV-FSA führt eine Berufsprüfung zum Erwerb des eidgenössischen Fachausweises durch.
Wichtig zu wissen: Der Vorkurs ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsprüfung. Sie können sich auch individuell auf die Prüfung vorbereiten.
Die Trägerorganisation spricht keine Empfehlung hinsichtlich der Vorkursanbieter aus. Diesbezügliche und allfällige inhaltliche Fragen zum Kurs wollen Sie direkt an die Vorkursanbieter richten.
Folgende vom Schweizerischen Anwaltsverband SAV-FSA unabhängige Ausbildungsorganisationen bieten Lehrgänge für die Vorbereitung auf die eidg. Berufsprüfung Paralegal an:
- KV Business School Zürich (kv-business-school.ch)
- ZHAW School of Management and Law
- Fachhochschule Nordwestschweiz
- OST – Ostschweizer Fachhochschule
- HEG – Haute école de gestion Arc
- HEG – Haute école de gestion de Genève
Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund finanziell unterstützt. Informationen zu den Bundesbeiträgen (subjektorientierte Finanzierung) finden Sie auf der Webseite des SBFI.
Die Berufsprüfung Paralegal findet voraussichtlich einmal jährlich statt.
Berufsprüfung 2025
Prüfungsdaten | Dienstag, 25. März und Mittwoch, 26. März 2025 |
Ausschreibung | Montag, 23. September 2024 |
Anmeldeschluss | Freitag, 25. Oktober 2024 |
Berufsprüfung 2026
Prüfungsdaten | 24. bis 26. März 2026 |
Ausschreibung | Montag, 22. September 2025 |
Anmeldeschluss | Freitag, 24. Oktober 2025 |
Interessiert? Gerne können Sie sich unter paralegal@sav-fsa.ch melden. Wir werden Sie per Mail auf dem Laufenden halten.
Die Anmeldung erfolgt online via das SAV Paralegal Portal vom Montag, 23. September 2024 (ab 09:00 Uhr) bis Freitag, 25. Oktober 2024 (bis 22:00 Uhr). Nachmeldungen werden keine angenommen.
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 2'250 (inkl. CHF 50 für die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der Fachausweisinhaber/-innen).
Die Zulassungsbedingungen sind in Ziffer 3.31 der Prüfungsordnung geregelt.
Der eidgenössische Fachausweis wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktion und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet.
Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, den folgenden geschützten Titel zu führen:
- Paralegal mit eidgenössischem Fachausweis
Die englische Übersetzung lautet:
- Paralegal, Federal Diploma of Higher Education
Präsident
- Krauskopf Patrick, Prof. Dr., Rechtsanwalt, AGON PARTNERS / Professor für Wirtschaftsrecht an der ZHAW
Mitglieder
- Bonadio Louise, Rechtsanwältin, 1204 Legal, Conseil & Tax
- Bundy Daniel, Paralegal, Procter & Gamble
- Kellenberger Viola, Paralegal, Wenger Vieli
- Liechti Stefan, Senior Specialist Accident Research & Prevention, AXA
- Rolandi Fiona, ehem. IP Paralegal, Baker McKenzie
- Rauber Georg, Dr. iur., Rechtsanwalt, Homburger / Vizepräsident und Vorstandsmitglied SAV-FSA
- Rall René, Generalsekretär SAV-FSA / Delegierter des Verwaltungsrates SAV-FSA Service AG
Schweizerischer Anwaltsverband SAV-FSA
Prüfungssekretariat Paralegal mit eidg. FA
Marktgasse 4
3001 Bern
Renate Etter, Leiterin Prüfungssekretariat
paralegal@sav-fsa.ch
031 313 06 06